Verwaltungskosten

Allgemeine Definition

Kosten für Fremd- und Eigenleistungen zur kaufmännischen Verwaltung des Gebäudes oder der Wirtschaftseinheit. 

Beispiele

  • Verwaltungshonorar
  • Erstvermietungshonorar
  • Vermietungskosten inkl. Mietvertragsadministration und Ab- und Übergabe von Objekten
  • Kreditoren- und Debitorenmanagement
  • Objekt- / Liegenschaftsbuchhaltung
  • Objektdokumentation
  • Heiz- und Betriebskostenabrechnung

 


Kostenträger

Eigentümerkosten (nicht umlegbare Kosten)

  • Alle Leistungen / Kosten, die im Zusammenhang mit der kaufmännischen Verwaltung des Areals / Liegenschaft / Objekts sowie allfälligen Leerständen anfallen

Nebenkosten (umlegbare Kosten)

  • Verwaltungskosten werden in der Regel nicht umgelegt. Ausnahme bildet eine Pauschale für die Erstellung einer Heiz- und Betriebskosten Abrechnung (Nebenkosten Abrechnung). Diese Beträgt in der Regel zwischen 2-3% der gesamten Nebenkosten.

Direkte Mieterkosten

  • Alle Leistungen / Kosten, die im Zusammenhang mit der kaufmännischen Verwaltung des Mieterausbaus oder des Mietobjekts anfallen. 

Hinweise / Spezialfälle / Abgrenzungen

Allfällige Leistungen von Hauswarten, sind anteilig in den Kosten zu integrieren (Vollkosten: Salär zuzüglich Lohnnebenkosten).