Ver- und Entsorgungskosten

Allgemeine Definition

Die Versorgungskosten umfassen Betriebskosten für Abwasser, Wasser, Wärme, Kälte und Strom zur Versorgung von Bauwerkseinheiten und technischen Anlagen.

Die Entsorgungskosten umfassen sowohl Betriebskosten als auch Kosten für die Abfallbeseitigung

Beispiele

  • Betriebskosten für Ab-/Wasser, Wärme, Kälte und Strom (inklusive Warmwasseraufbereitung)
  • Kosten für die Verbrauchserfassung und den Abrechnungsservice Heizanlagen
  • Elektrokosten (inklusive Strom für den Betrieb der Heizung (Öl, Gas, Pellets, Wärmepumpe))
  • Versicherungsprämie für die Heizanlage
  • Personalkosten, Geräteamortisation sowie Transport von Abfällen zu Entsorgungspunkten, Einsammeln von Abfällen, Leeren der Mülleimer, etc.
  • Personalkosten für die Bewirtschaftung der Entsorgungsräume und -gerätschaften inkl. Geräteamortisation
  • Kosten für die Abfallverarbeitung und externe Anlieferung, welche durch die Entsorgung der Abfallmenge anfallen 
  • Kosten für TV Gebühren

Kostenträger

Eigentümerkosten

  • Ver- und Entsorgungskosten die im Zusammenhang mit allfälligen Leerständen entstehen

Nebenkosten

  • Ver- und Entsorgungskosten die im Zusammenhang mit dem Areal / Liegenschaft / Gesamtgebäude (Allgemeinflächen) anfallen und in der Regel via Verrechnungskonzept auf die die Mieter / Nutzer umgelegt werden.
  • Betriebskosten für Ab- und Frischwasser, Wärme, Kälte aller Mietobjekte - exkl. gewerblicher Kälte sowie individueller Heiz-, Lüftungs- und Kältekosten, die rein der Versorgung des Mieterausbaus dienen 

Direkte Mieterkosten

  • Mieterstrom
  • Besondere Entsorgungskosten, die aufgrund besonderer Anforderungen der Mieter anfallen (zum Beispiel vertrauliche Akten / Reisswolf, etc.)

Hinweise / Spezialfälle / Abgrenzungen

  • Gewerbliche Kälte, Druckluft, Gas, Treibstoff ist ausserhalb des Scopes, da dies für den Produktionsprozess benötigt wird
  • Bei besonders verbrauchsintensiven Nutzungen ist die Abgrenzung von Produktionsstrom erforderlich (zum Beispiel Industrie)
  • Allfällige Leistungen von Hauswarten sind anteilig in den Kosten zu integrieren (Vollkosten: Salär zuzüglich Lohnnebenkosten)