Vollkosten

Es kann nicht differenziert werden zwischen Eigentümerkosten (nicht überwälzbare Betriebskosten), Nebenkosten (überwälzbare Betriebskosten) sowie direkt beim Mieter anfallenden Betriebskosten (Mieterkosten).

Die Vollkosten kommen in der Regel nur bei eigengenutzten Liegenschaften vor (Eigentümer und Nutzer dieselbe juristische oder private Person), bei denen einfachheitshalber auf eine detaillierte Abrechnung verzichtet wird.